Storytelling-Coaching, dikomm.at

Storytelling – Was hat E I S mit einer guten Story zu tun?

Storytelling, das Handwerk der Autoren und Filmemacher hält Einzug in Marketing, PR und Employer Branding. Immer öfter werden Unternehmens-, Marken oder Produkt-Botschaften in Form von Geschichten transportiert.

In gut erzählten Geschichten finden sich wiederkehrende Elemente und 3 Konstanten. Eine davon ist abgekürzt E I S. Sie beschreibt einen schnellen Einstieg, interessanten Mittelteil und einen unerwarteten Schluss.

Digitale Unternehmenskommunikation

Unternehmenskommunikation 2.0 – Herausforderung für Kommunikations-, Marketing- und Personal-Verantwortliche

Digitale Unternehmenskommunikation

Digitale Unternehmenskommunikation

Marketing-, PR- und HR-EntscheidungsträgerInnen sind heute gefordert, neben den klassischen Marketingmaßnahmen verstärkt das Web & mobile Geräte als Informations-, Kommunikations- und Vertriebskanäle zu nutzen.

  • Marketingverantwortliche zu Aufbau und Pflege von Kundenbeziehungen
  • Personalverantwortliche für Suche und Kontaktherstellung zu Ihren potentiellen MitarbeiterInnen.

Mit Social Media Relations und digitaler Unternehmenskommunikation sind viele neue inhaltliche Aufgaben entstanden, mit Webvideos neue Medien, mit den mobilen Geräten neue technische Möglichkeiten. Wie können Sie alles “unter einen Hut bringen“? Wie bringen Sie alles „auf Schiene“? Wir haben dafür den Strategie-Workshop „Digitale Unternehmenskommunikation – Gute Verbindungen: Off- und Online-Kommunikation aufeinander abstimmen“ entwickelt. Er soll EntscheidungsträgerInnen im Kommunikationsbereich helfen, strategisch zu planen. Inhaltlich, zeitlich und umsetzungstechnisch.

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Online-PR im Wandel der Zeit

Unternehmenskommunikation befindet sich im Um- und Aufbruch, sowohl im B2B – Business to Business-, als auch im B2C – Business to Consumer-Bereich. Verantwortliche für Corporate Communications und PR, Consumer-Marketing oder Personalkommunikation / Employer Branding sind gefordert, sich  sukzessive den veränderten Kommunikations- und Medienlandschaften anzupassen. Mit Web 2.0 und Social Media hat sich ein „vormedialer Raum“ ergeben, wie es Marie Christine Schiller und Tapio Liller in ihrem Buch „PR im Social Web. Das Handbuch für Kommunikationsprofis“ (www.mcschindler.com) bezeichnen. Sie beschreiben dort drei grundsätzliche Formen der Online-Kommunikation, die sich zwar im Laufe der Zeiten verändert haben, aber in ihrer jeweiligen Grundform noch auf vielen Unternehmensseiten existieren:

  1. Digitalisierte Kommunikation/PR
  2. Internet-Kommunikation/PR
  3. Cluetrain Kommmunikation/PR

1. „Digitalisierte“ PR

Das Web 1.0, die erste Generation des Internets, war zwar als Interaktionskanal gedacht, wurde aber real nur als Distributionskanal für PR und Unternehmenskommunikation genutzt. Nicht der Dialog stand im Vordergrund, sondern nur die Information über Produkte und Leistungen von Unternehmen. Corporate Websites waren nun die 24-Stunden-„Schalter“, die lediglich vorhandenes Info-Material nun in elektronischer Form online angeboten haben.

2. Internet-PR

Ab 1995 wurden mit HTML (Hypertext Markup Language) Möglichkeiten geschaffen, Inhalte einfach und strukturiert darzustellen. Damit kamen auch die Feedback- und Kontaktmöglichkeiten. Nun konnten zu den Aufgaben der Imagebildung auch jene des Meinungsaustausches und Direktkontaktes abgedeckt werden. Mit einer guten Benutzerführung – Usability – wurden die Bedürfnisse der Besucher berücksichtigt, rasch zu ihren Informationen zu kommen. Obwohl die Internet-PR sich bemühte, mit den Usern in Kontakt zu treten, blieb sie großteils noch monologisch.

3. Cluetrain-PR oder PR 2.0

Rick Levine, Christopher Locke u.a. haben im Jahr 1999 in insgesamt 95 Thesen im „Cluetrain Manifesto“ ihre Vision beschrieben, wie das Internet ihrer Meinung nach das Verhältnis von Unternehmen zu ihren Kunden verändern wird. „Märkte sind Gespräche“ war ihre zentrale Aussage und sie machten damit das Ende der einseitigen Kommunikation deutlich. In der Zwischenzeit sind viele dieser Thesen bei Unternehmen und Konsumenten angekommen. Es sind digitale Meinungsmärkte entstanden, die Menschen wollen sich heute mit anderen digital austauschen und auf den Social Media Plattformen zeigen, was sie machen und was sie wozu denken. Nach der Experimentierphase ist nun eine Professionalisierungsphase eingetreten. Nicht mehr alles wird gezeigt und gemacht im Web 2.0, Inhalte werden heute bewusst ausgewählt, gestaltet und verteilt. Die „Gespräche“ sind im Social Web beim Dialog angekommen.

Was ändert sich für Unternehmen mit dem Web 2.0

Social Media machen vor den Unternehmenstoren nicht halt. Kommunikation im Social Web kann ganz unterschiedliche Bereiche eines Unternehmens – z.B. Corporate Communications, PR, Marketing, Personal/Employer Branding betreffen. Die interne Abstimmung und Kooperation ist wichtiger denn je. Zielgruppen werden nun zu Dialoggruppen und wie im „richtigen Leben“ geht es auch hier oft um „Mundpropaganda“. Nicht mehr nur demografische Aspekte wie Einkommen, Alter oder Schichtzugehörigkeit sind nun wichtig, sondern vor allem gemeinsame Interessen. Content ist nach wie vor „king“, Context ist die dazugehörige“queen“. Nutzbringende Inhalte einerseits und gute Vernetzungen/Verlinkungen andererseits sind im Social Web entscheidend. „Gespräche“ können nun online jederzeit und überall geführt werden. Im Social Web wird nicht nur Small Talk betrieben, sondern auch „Smart Talk“. Die Menschen unterstützen sich gegenseitig, geben Empfehlungen ab und vermitteln Wissenswertes. Nun werden Nachrichten nicht mehr nur ins Netz gestellt, sondern über verschiedene Plattformen und „Freunde“, „Follower“ und Blogger verbreitet. Das heißt auch, Kommunikationsverantwortliche können zwar ihre Informationen „säen“, aber sie haben keinen Einfluss mehr darauf, wo und wie etwas wiedergegeben wird.  Auch darauf, wie mit den Inhalten umgegangen wird, haben Unternehmen nun keinen direkten Einfluss mehr. Daher gilt auch für das Social Web eine alte PR-Regel nach wie vor: Agieren statt Reagieren. Sich lieber aktiv auf unbekanntes Terrain begeben und den Dialog suchen als im negativen Fall dann „Hals über Kopf“ defensiv kommunizieren zu müssen.

Für all das braucht es neue Überlegungen und neue Kommunikationsstrategien. Im Partnernetzwerk Webkomm unterstützen wir Sie bei ihren digitalen Kommunikations-Planungen in den Bereichen

  • Unternehmenskommunikation
  • Personalkommunikation / Employer Branding

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen!

 

 

 

Social Media & Teenager-Sex

“Social Media ist wie Teenager-Sex. Alle wollen ihn, aber nur wenige wissen, wie es geht. Und wenn es schließlich getan ist, ist man überrascht, dass es nicht besser ist”, schrieb Avinash Kaushik, Google-Marketing-Evangelist, auf Twitter. Eine interessante Perspektive, oder? Manchen Unternehmen geht es mit Social Media nach wie vor so, dass sie nicht wissen, was sie damit anfangen sollen, wie das Ganze geht und wie sie es in ihre Kommunikationspolitik integrieren sollen. Nun, zusammengefasst geht es wahrscheinlich da wie dort um Mut, um Geduld, um Experimentier- und Entdeckungsfreude, um schrittweises Entwickeln der Perfektion, um ein Zusammenführen mit den bisherigen Aktivitäten. Für die Kommunikationsverantwortlichen von Unternehmen bedeutet es, nun auch Web 2.0/Social Media im Kommunikations-Mix zu berücksichtigen. Für viele wird es noch ein Erforschen neuer  Gegenden sein, letztlich ist es aber eine tolle, spannende Reise in neue Kommunikations-Länder. Sollten Sie jetzt Ihre Kommunikationsreise 2013 planen, helfen wir gerne bei Reiseplanung (Strategieworkshop) und Reiseumsetzung (Digital Relations, Digital Communication, Digital Marketing). Viel Freude, die Reise lohnt sich!

Foto: www. pixelio.de / Jetti Kuhlemann, 2010.

Neue Impressumsvorschriften für „große“ Websites (Ö)

Ab 1.7.2012 gibt es in Österreich neue Offenlegungspflichten für periodische Medien. Neben den Printmedien geht es dabei auch um das Impressum für regelmäßige Newsletter und „große“ Websites. Darunter versteht das Mediengesetz Websites und Newsletter, die auch redaktionelle und meinungsbildende Beiträge haben. „Kleine Websites/kleine Newsletter“  hingegen – z.B. reine Unternehmens- und Produktpräsentationen oder ein bloßer Webshop – zählen nicht dazu.

dikomm.at /F: Gerd Altmann/pixelio.de

Mit diesem neuen Medientransparenz-Gesetz soll mehr Licht ins Dunkel der Verwendung öffentlicher Gelder im Zusammenhang mit Medienkooperationen, Werbeaufträgen und Medienförderungen gebracht werden. Grundsätzlich ist dieses Medienkooperations- und Förderungs-Transparenzgesetz (MedKF) sehr positiv, abzuwarten ist jedoch, ob die Meldepflicht auch tatsächlich überprüft werden kann. Laut PR-Ethikrat des Public Relations Verbandes Austria (PRVA) kommen für die vierteljährliche Meldepflicht immerhin 5000 rechnungshofgeprüfte Unternehmen und Institutionen in Frage.

Was war bisher?

Bisher mussten lt. Mediengesetz folgende Angaben gemacht werden (§ 25 Abs 5 MedienG):

  • Name/Firma des Medieninhabers
  • Unternehmensgegenstand
  • Wohnort/Sitz des Medieninhabers
  • „Blattlinie“: Erklärung über die grundlegende Richtung des Mediums
  • Firma/Sitz/Unternehmensgegenstand jedes Medienunternehmens, an dem eine der anzugebenden Personen beteiligt ist (ein Medienunternehmen ist ein Unternehmen, das die inhaltliche Gestaltung eines Mediums zum Hauptzweck hat; der bloße Betrieb eines Webshops oder eines Unternehmens–Newsletters macht aus einem Unternehmen noch kein Medienunternehmen).
  • Bei Gesellschaften und Vereinen: Vertretungsbefugte Organe (zB Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Bei Gesellschaften: Gesellschafter mit unmittelbaren oder mittelbaren (Schachtel-) Beteiligung über 25 % sowie mittelbaren Gesamtbeteiligungen über 50 % mit Art und Höhe der Beteiligung
  • Sind die anzugebenden Gesellschafter Ihrerseits wieder Gesellschaften, so sind auch deren Großgesellschafter entsprechend namentlich anzuführen.

NEU: Alle Beteiligungen müssen angegeben werden

Ab 1.7.2012 sind sämtliche an einem Medieninhaber (Website-Inhaber, Ersteller des Newsletters) direkt oder indirekt beteiligten Personen (inklusive Gesellschaften) die jeweiligen Eigentums-, Beteiligungs-, Anteils-, und Stimmrechtsverhältnisse anzugeben. Auch stille Beteiligungen und  Treuhandverhältnisse müssen offen gelegt werden.

Für „große Websites/Newsletter“ heißt das in Zukunft also:

  • Bei Gesellschaften, Stiftungen und juristischen Personen: Angabe der vertretungsbefugten Organe (zB Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Bei Gesellschaften: Gesellschafter mit Art und Höhe der Beteiligung inkl. Treuhandverhältnissen und stillen Beteiligungen
  • Bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck
  • Bei Stiftungen: Stifter und Begünstigte
  • Sind die anzugebenden Gesellschafter Ihrerseits wieder Gesellschaften, so sind auch deren Gesellschafter entsprechend anzuführen, usw.

Empfindlich gestiegen sind auch die Höchststrafen bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen: Von bisher € 2.180,– auf € 20.000,–. Mit 1.7.2012 tritt diese Mediengesetzes-Novelle in Kraft. 

(Quelle: Artikel WKO, Mediengesetz-Novelle 07/2012)

 

Weitere Informationen:

Neben dem Mediengesetz gibt es noch diverse andere Informationspflichten  (insbesondere E-Commerce-Gesetz, Unternehmensgesetzbuch und Gewerbeordnung). Informationen zu den bisherigen Impressums-Vorschriften findet man in den Informationsbroschüren der Wirtschaftskammer Österreich

(Achtung: Die Änderungen durch das Mediengesetz per 1.7.2012 sind in diesen Broschüren noch nicht berücksichtigt!).

Fotos: pixelio.de (Thorben Wengert, Gerd Altmann)