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Droht uns tatsächlich eine Art „Digitale Demenz“?

Digitale Medien sind aus unserem Alltag, sowohl beruflich als auch privat, nicht mehr wegzudenken. Keine Frage. Das hat allerdings nicht nur Vorteile, sondern beeinflusst offensichtlich auch unsere Gehirne. Dr. Manfred Spitzer, Gehirnforscher an der Universität Ulm spricht davon, dass permanentes Multitasking langfristig unsere Gedächtnisleistungen beinträchtigen kann. „Digitale Demenz“ ist der Titel seines Keynote-Vortrages am 26.9.2012 auf Europas größter Messe für Personalmanagement, der Kölner „Zukunft Personal“.

Bereits 2007 haben koreanische Ärzte den Begriff der „Digitalen Demenz“ ins Leben gerufen, weil sie bei Menschen im Alter um die 30 Schwierigkeiten beim Lesen eines Textes, Abgeschlagenheit und Motivationslosigkeit festgestellt haben. Die Betroffenen verbrachten laut eigenen Angaben viel Zeit mit Computer und Internet, deshalb stellten Ärzte hier einen kausalen Zusammenhang her.

In Deutschland gibt es rund 500.000 internet- und computersüchtige Menschen, weitere 500.000 Gefährdete  (lt. eines Berichtes der Suchtbeauftragten der Bundesregierung). Prof. Spitzer geht davon aus, dass diese Personen ihr geistiges Potenzial, das sie ohne dieses Medienverhalten erreichen hätten können, wahrscheinlich nicht erreichen werden und daher verfrüht demenzielle Symptome aufweisen werden. Es liegt nahe, dass die Problematik der digitalen Demenz in den nächsten Jahrzehnten zunehmen wird.

Wie kann nun bei den täglichen Arbeitsherausforderungen  digitaler Demenz vorgebeugt werden? Prof. Spitzer plädiert zum Beispiel für einen neuen Umgang mit den digitalen Medien. Nicht jede E-mail muss  innerhalb von drei Minuten beantwortet werden, bewusste „Offline“-Zeiten sind wertvoll für konzentriertes und effizientes Arbeiten. Auch so mancher Social Media-„Diättag“ wird Entlastung bringen.

Für alle Interessierten hier der Link zum gesamten Artikel auf der Website von „The Human Resource Management – Network“  (www.hrm.de).

http://www.hrm.de/fachartikel/zeit-die-wir-vor-einer-mattscheibe-verd%C3%B6sen-ist-keine-lernzeit

 

Die digitale Etikette oder der Internet-Knigge

Was darf man, was muss man, was geht gar nicht im Web 2.0? Hat die digitale Gesellschaft auch schon eine digitale Etikette? Gibt es bereits Regeln für guten Stil und ein angenehmes Miteinander im Internet? Oder ist alles möglich und alles erlaubt? Diesen Fragen ist kürzlich PHOENIX, ein Gemeinschaftsprogramm von ARD und ZDF, nachgegangen. Moderator Hans-Werner-Fittkau hat mit seinen Gästen über Umgangsformen im Internet diskutiert. Ein spannendes Thema, zu dem er mit Knigge-, eEtiquette- und Medien-Experten am 10.8.2012 eine Art Bestandsaufnahme machte.

Für alle Interessierten, die sich dafür Zeit (ca. 42  min.) nehmen und brauchbare Tipps für einen souveränen Auftritt im Netz erhalten wollen, hier der Link: http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/ereignisse/thema:_der_internet_knigge/515354?datum=2012-08-10

Social Media & Teenager-Sex

“Social Media ist wie Teenager-Sex. Alle wollen ihn, aber nur wenige wissen, wie es geht. Und wenn es schließlich getan ist, ist man überrascht, dass es nicht besser ist”, schrieb Avinash Kaushik, Google-Marketing-Evangelist, auf Twitter. Eine interessante Perspektive, oder? Manchen Unternehmen geht es mit Social Media nach wie vor so, dass sie nicht wissen, was sie damit anfangen sollen, wie das Ganze geht und wie sie es in ihre Kommunikationspolitik integrieren sollen. Nun, zusammengefasst geht es wahrscheinlich da wie dort um Mut, um Geduld, um Experimentier- und Entdeckungsfreude, um schrittweises Entwickeln der Perfektion, um ein Zusammenführen mit den bisherigen Aktivitäten. Für die Kommunikationsverantwortlichen von Unternehmen bedeutet es, nun auch Web 2.0/Social Media im Kommunikations-Mix zu berücksichtigen. Für viele wird es noch ein Erforschen neuer  Gegenden sein, letztlich ist es aber eine tolle, spannende Reise in neue Kommunikations-Länder. Sollten Sie jetzt Ihre Kommunikationsreise 2013 planen, helfen wir gerne bei Reiseplanung (Strategieworkshop) und Reiseumsetzung (Digital Relations, Digital Communication, Digital Marketing). Viel Freude, die Reise lohnt sich!

Foto: www. pixelio.de / Jetti Kuhlemann, 2010.

Kommunikationsmuseum Berlin: Die bunte Welt der Kommunikation

Das Berliner Museum für Kommunikation ist einen Besuch wert. Das Kommunikationsmuseum zeigt die reiche Vielfalt des „weiten Landes der Kommunikation“. Angefangen von der Entwicklung des Postwesens über Telefon, Radio, Funk und Fernsehen bis hin zu den Do-it-Yourself-Phänomenen der aktuellen Web-Kommunikation. Alle schreiben, fotografieren und filmen heute. Verteilte man früher die Informationen noch sehr gezielt von einem zum anderen z.B. mittels Brief oder Telefonat, so erweiterten im letzten Jahrhundert die Massenmedien Zeitung, Radio und Fernsehen den Empfängerkreis von Informationen enorm. Heute ist nicht nur die Übertragungs-, sondern auch die Verbreitungsgeschwindigkeit rasend schnell. Über die sozialen Netzwerke Facebook, Youtube, Twitter & co kann praktisch jede/r medial aktiv werden und im „one-to-many“-Prinzip Nachrichten verbreiten. Geschieht tagtäglich – millionenfach – in bunter Mischung.Museum der Kommunikation, Berlin-Mitte, Leipziger Str. 16.. www.mfk-berlin.de

Neue Impressumsvorschriften für „große“ Websites (Ö)

Ab 1.7.2012 gibt es in Österreich neue Offenlegungspflichten für periodische Medien. Neben den Printmedien geht es dabei auch um das Impressum für regelmäßige Newsletter und „große“ Websites. Darunter versteht das Mediengesetz Websites und Newsletter, die auch redaktionelle und meinungsbildende Beiträge haben. „Kleine Websites/kleine Newsletter“  hingegen – z.B. reine Unternehmens- und Produktpräsentationen oder ein bloßer Webshop – zählen nicht dazu.

dikomm.at /F: Gerd Altmann/pixelio.de

Mit diesem neuen Medientransparenz-Gesetz soll mehr Licht ins Dunkel der Verwendung öffentlicher Gelder im Zusammenhang mit Medienkooperationen, Werbeaufträgen und Medienförderungen gebracht werden. Grundsätzlich ist dieses Medienkooperations- und Förderungs-Transparenzgesetz (MedKF) sehr positiv, abzuwarten ist jedoch, ob die Meldepflicht auch tatsächlich überprüft werden kann. Laut PR-Ethikrat des Public Relations Verbandes Austria (PRVA) kommen für die vierteljährliche Meldepflicht immerhin 5000 rechnungshofgeprüfte Unternehmen und Institutionen in Frage.

Was war bisher?

Bisher mussten lt. Mediengesetz folgende Angaben gemacht werden (§ 25 Abs 5 MedienG):

  • Name/Firma des Medieninhabers
  • Unternehmensgegenstand
  • Wohnort/Sitz des Medieninhabers
  • „Blattlinie“: Erklärung über die grundlegende Richtung des Mediums
  • Firma/Sitz/Unternehmensgegenstand jedes Medienunternehmens, an dem eine der anzugebenden Personen beteiligt ist (ein Medienunternehmen ist ein Unternehmen, das die inhaltliche Gestaltung eines Mediums zum Hauptzweck hat; der bloße Betrieb eines Webshops oder eines Unternehmens–Newsletters macht aus einem Unternehmen noch kein Medienunternehmen).
  • Bei Gesellschaften und Vereinen: Vertretungsbefugte Organe (zB Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Bei Gesellschaften: Gesellschafter mit unmittelbaren oder mittelbaren (Schachtel-) Beteiligung über 25 % sowie mittelbaren Gesamtbeteiligungen über 50 % mit Art und Höhe der Beteiligung
  • Sind die anzugebenden Gesellschafter Ihrerseits wieder Gesellschaften, so sind auch deren Großgesellschafter entsprechend namentlich anzuführen.

NEU: Alle Beteiligungen müssen angegeben werden

Ab 1.7.2012 sind sämtliche an einem Medieninhaber (Website-Inhaber, Ersteller des Newsletters) direkt oder indirekt beteiligten Personen (inklusive Gesellschaften) die jeweiligen Eigentums-, Beteiligungs-, Anteils-, und Stimmrechtsverhältnisse anzugeben. Auch stille Beteiligungen und  Treuhandverhältnisse müssen offen gelegt werden.

Für „große Websites/Newsletter“ heißt das in Zukunft also:

  • Bei Gesellschaften, Stiftungen und juristischen Personen: Angabe der vertretungsbefugten Organe (zB Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Bei Gesellschaften: Gesellschafter mit Art und Höhe der Beteiligung inkl. Treuhandverhältnissen und stillen Beteiligungen
  • Bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck
  • Bei Stiftungen: Stifter und Begünstigte
  • Sind die anzugebenden Gesellschafter Ihrerseits wieder Gesellschaften, so sind auch deren Gesellschafter entsprechend anzuführen, usw.

Empfindlich gestiegen sind auch die Höchststrafen bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen: Von bisher € 2.180,– auf € 20.000,–. Mit 1.7.2012 tritt diese Mediengesetzes-Novelle in Kraft. 

(Quelle: Artikel WKO, Mediengesetz-Novelle 07/2012)

 

Weitere Informationen:

Neben dem Mediengesetz gibt es noch diverse andere Informationspflichten  (insbesondere E-Commerce-Gesetz, Unternehmensgesetzbuch und Gewerbeordnung). Informationen zu den bisherigen Impressums-Vorschriften findet man in den Informationsbroschüren der Wirtschaftskammer Österreich

(Achtung: Die Änderungen durch das Mediengesetz per 1.7.2012 sind in diesen Broschüren noch nicht berücksichtigt!).

Fotos: pixelio.de (Thorben Wengert, Gerd Altmann)

 

Wohnt ein „Nerd“ tatsächlich unter einem fettigen Haarschopf?

Schöne Grüße aus Digitalien. Dass die digitalen Technologien unser Leben verändern, dürfte in der Zwischenzeit klar sein. Und zwar nicht nur das Leben von „Nerds“, jenen sagenumwobenen Wesen, die angeblich ständig von mehreren Computern umringt sind und auch sonst noch auf zahlreiche Klischees verweisen können. Aber was ändert sich konkret? Am Beispiel der Kommunikation etwa –  spielt sie sich in Zukunft nur mehr digital ab?  Wie zeigt sich das? In unserem Berufs-, in unserem Privatleben, in unserer Gesellschaft? Jeden Tag spüren wir, dass die Digitalkommunikation unser Leben beeinflusst. Viele sehen es positiv und legen den Fokus auf Fortschritte und Vorteile. Andere wiederum spüren Unsicherheit, Angst und Zweifel. Wie auch immer – die digitale Zukunft hat längst begonnen und die digitale Welt ist Gegenstand klassischer Medienberichterstattung. Eine, die mir besonders positiv aufgefallen ist, ist der „Elektrische Reporter“ von Mario Sixtus, der sich der Webwelt aus den unterschiedlichsten Perspektiven äußerst originell nähert.

„Elektrischer Reporter“ erklärt die digitale Welt

Der „Elektrische Reporter“ ist eine ZDF-Fernsehsendung über neue Medien, Netzkultur und Medienkompetenz mit insgesamt 24 unterhaltsamen und informativen Folgen. Mario Sixtus, Journalist und Filmemacher produzierte den „Elektrischen Reporter“ ab 2006 zuerst als Video-Podcast für die Verlagsgruppe Handelsblatt, ab 2008 erschien er dann als 14-tägige Serie im ZDF-Infokanal. Es war das erste Web-Video-Format, das vom klassischen Fernsehen übernommen wurde.  Mario Sixtus ist der Gründer der Blinkenlichten GmbH in Düsseldorf, die feinsten Bewegtbildjournalismus mit Witz, Humor und Tiefgang machen. Er und sein Team verstehen es, „komplexe inhaltliche Zusammenhänge in Bilder zu gießen“, wie sie selber schreiben und ich nur bestätigen kann. Da die Episoden des „Elektrischen Reporter“ dankenswerterweise unter der Creative Common Lizenz stehen, werde ich hier auf dem dikomm-Blog einige davon vorstellen.

Ich beginne mit den „Nerds“, dem wandelnden Klischee gesellschaftlicher Außenseiter, die angeblich mit einem fettigen Haarschopf die meiste Zeit vor dem Computer verbringen. Was ist da dran? Reinschauen lohnt sich! Viel Spaß!